Juleica

 

juleicaSeit Mitte Oktober 2009 ist in Schleswig-Holstein nicht nur das Antragsverfahren für die Juleica auf ein Online-System umgestellt worden, sondern sie hat auch ein neues Layout erhalten.

Das Online-Verfahren ermöglicht allen Ehrenamtlichen eine vereinfachte und beschleunigte Beantragung der Juleica.

 

Vorraussetzungen für den Online-Antrag sind:

- absolvierte Juleica-Ausbildung bei anerkanntem Träger (z.B. Teilnahme am Grundkurs, KfM oder KfG)

- eine eigene E-Mail-Adresse

- Erste-Hilfe-Ausbildung (2x 8 Stunden)

- ein digitales Portrait-Foto

- tatsächliche ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit (siehe Formular)


bei Juleica-Verlängerung:

- Nachweis der Fortbildungen (fast alle LV-Aktionen dienen als Forbildung)

- Kopie der alten Juleica

- ein digitales Portrait-Foto

- tatsächliche ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit (siehe Formular)

 

So gehst du vor:

I. Die Seite www.juleica.de aufrufen. Direkt auf der Startseite kannst du auf „hier beantragen“ klicken und gelangst zum Online-Antrag. Auch wenn du deine Juleica verlängern willst, musst du nun die gleichen Schritte wie bei einem Neuantrag gehen

II. Bei dem ersten Online-Antrag musst du dich zunächst registrieren – wenn du in drei Jahren die nächste Juleica beantragst, kannst du diesen Zugang erneut nutzen. Klicke auf den Link „Registrieren“. Dort gibst du deinen Namen, deine E-Mail-Adresse und Schleswig-Holstein als Bundesland an und bestätigst die Datenschutzbedingungen.

III. Nach der Registrierung erhältst du eine E-Mail mit deinem Passwort. Mit dem Passwort und deiner E-Mail-Adresse kannst du dich dann einloggen. Mit einem Klick auf „Antrag stellen“ kann es dann losgehen. In neun einfachen Schritten hast du deine Juleica beantragt.

 

1. Schritt – Persönliche Daten

Gib deine persönlichen Daten wie Adresse, Geburtsdatum usw. an. Bitte achte auf die korrekte Schreibweise, denn diese Daten erscheinen anschließend so auf deiner Juleica! Außerdem kannst du hier ein Passbild von dir hochladen.

 

2. Schritt– Auswahl des Trägers

Du wählst den Träger, bei dem du tätig bist aus einer Liste aus. Dazu gibst du zunächst Schleswig-Holstein als Bundesland an. Dann wählst du aus, in welchem Landkreis sich dein Stamm befindet. Als Träger als wählst du dann „BdP e.V. Stamm im Landkreis XY“. Eine Auswahl einzelner Stämme ist nicht möglich.

 

Bitte nicht „Träger nicht gefunden“ ausfüllen, weil bereits alle Kreise eingepflegt sind.

 

Da das Landesbüro die zentrale Verwaltung für alle Stämme übernimmt, ist in jedem Antrag die Adresse des Landesbüros und nicht die Stammesadresse angegeben, diese erscheint aber nicht auf der JugendleiterIncard.

 

3.-5. Schritt – Statistische Angaben

Die Beantwortung dieser nun folgenden 3 Seiten mit statistischen Fragen ist freiwillig.

 

6. Schritt – Datenschutzbestimmungen und Selbstverpflichtung

Damit die Juleica beantragt werden kann, musst du die Datenschutzbestimmungen und die Selbstverpflichtung akzeptieren. In den Datenschutzbestimmungen ist geregelt, wer deine Daten einsehen kann und was dieser Träger damit machen darf. Mit der Selbstverpflichtung versicherst du, dass alle gemachten Angaben korrekt sind, du über die notwendige Qualifikation verfügst und ehrenamtlich tätig bist.

 

7. Schritt– Kontrolle der Daten

Kontrolliere noch mal alle deine Angaben. Mit deinem Klick auf „Antrag stellen“ wird unser Landesbüro automatisch informiert, dass es einen neuen Antrag gibt.

 

8. Schritt – Bestätigung und Druckansicht

Jetzt hast du es geschafft! Du erhältst die Information, dass dein Antrag erfolgreich abgesendet wurde und hast die Möglichkeit, die Daten noch auszudrucken.

 

9. Schritt –Einsendung der schriftlichen Nachweise zum Online-Antrag

Fülle das beigefügte Formular schriftlich aus und lass deine ehrenamtliche Tätigkeit  von deinem Stammesführer bestätigen. Füge dem Formular Kopien deiner Teilnahmebescheinigungen von der Juleica-Ausbildung sowie dem 1. Hilfe-Kurs bei und sende es an das Landesbüro. Wenn du deine Kurse im BdP gemacht hast, brauchst du die Bescheinigungen nicht beifügen.

Erst wenn beides, Online-Antrag und die schriftlichen Nachweise, im Landesbüro vorliegen, kann deine Juleica frei geschaltet werden.

 

AnhangGröße
Formular-juleica.pdf233.56 KB